Flucht und Migration in Corona-Zeiten

Wir brauchen Seebrücken statt Grenzschließungen.

Politisch, wirtschaftlich, sozial leben wir in einer hoch komplexen Gesellschaft. Global stehen wir vor Herausforderungen, die kleinteilig nicht zu lösen sind. Die großen Themen „Frieden“, „Gerechtigkeit“, „Ökologie“ stehen in einem weltweiten Kontext. Dabei ist eine der größten Herausforderung, den von den Vereinten Nationen beschlossenen Menschenrechten treu zu bleiben, und damit den Werten unseres Grundgesetzes und den Lehren aus unserer eigenen Geschichte.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ „Jede und jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“ Für viele Flüchtende schöne Worte ohne Bedeutung! Immer mehr Menschen stranden an Europas Grenzen und müssen sich dort ihr Recht auf Asyl und auf eine menschenwürdige Behandlung erkaufen bzw. durch einen „illegitimen Grenzübertritt“ erzwingen. Auf der Flucht vor Bürgerkriegen, die als Stellvertreterkrieger immer brutaler werden, auf der Flucht vor religiöser Intoleranz und verweigerter Selbstbestimmungsrechte, zunehmend auf der Flucht vor den Folgen des Klimawandels, erfahren sie spätestens an Europas Grenzen, dass ihre Hoffnung auf ein Leben in Freiheit und Würde auf wenig Verständnis trifft.

Dies ist nicht hinnehmbar.

Mittlerweile haben 140 deutsche Städte erklärt: Wir wollen ein sicherer Hafen sein für Menschen auf der Flucht. Damit antworten die Zivilgesellschaft und lokale Parlamente auf das Versagen Europas und Deutschlands. Seebrücken statt Schlauchboote, sichere Häfen statt überfüllte Flüchtlingslager, Menschenwürde statt Elend und Verzweiflung! Doch die Antwort Deutschlands und Europas - ein „beschämender Minimalkonsens“ (ZEIT-online am 09.03.2020)!

„Alleine im Camp Moria auf Lesbos leben derzeit über 20.000 Menschen, obwohl nur Platz für 3000 ist. Quarantäne, Hände-Waschen oder Social-Distancing sind wichtig, aber nicht möglich, wenn man in Moria leben muss. … Bricht die Epidemie in einem solchen Lager aus, wird es fast unmöglich sein, Ansteckungsketten zu unterbrechen.“ (www.leavenoonebehind.de)

Die Staaten dieser Welt reagieren auf Corona nach der Devise: „Es kostet, was es kostet.“ Das muss auch für die Flüchtlingslager gelten. Schuldenbremsen fallen. Ein Rettungspaket jagt das andere und es werden Billionen dafür zur Verfügung gestellt. Das mag alles richtig und gut sein. Aber wo bleibt das Rettungspaket für hunderttausende an Europas Außengrenzen gestrandeter und in überfüllten Flüchtlingslagern zusammengepferchte Kinder, Frauen und Männer, Einzelpersonen und Familien? „Im Kampf gegen die Corona-Pandemie nimmt die Bundesrepublik vorerst keine Flüchtlinge mehr auf. Die humanitäre Aufnahme sei ‚bis auf Weiteres ausgesetzt‘, gab das Innenministerium laut einem Medienbericht bekannt.“ (Spiegel online am 18.03.2020) Doch gerade im Kampf gegen Corona wäre eine weitsichtige und sofortige Hilfe der Geflüchteten notwendig.

In den geheimen Archiven des Warschauer Ghettos befindet sich ein Dokument, das die Verzweiflung der Eingeschlossenen auf den Punkt bringt. „Weiß die Welt von unserem Leid? Und wenn sie es weiß, warum schweigt sie?“ Schweigen war das Kapital des Dritten Reiches. Mutig haben wir daraus eine Lehre gezogen: Nie wieder Krieg! Nie wieder Rassismus und Antisemitismus! Soziale Marktwirtschaft! Eine offene Gesellschaft! Viele von uns Älteren im zivilgesellschaftlichen Bündnis Seebrücke-Minden haben sich nach 1945 geschworen, nicht mehr zu schweigen, nicht mehr wegzusehen, nicht mehr zu meinen, Schweigen und Wegsehen würde irgendetwas verhindern. Es verhindert nichts. Es lässt nur zu, dass Gewalt siegt, dass Hass den öffentlichen Raum vergiftet, dass die rechte Szene in unserem Land hämisch feststellt: Schaut hin, sie alle sehen die Dinge wie wir. Mit Sorge nehmen wir die Angriffe auf die Demokratie wahr. Wir werden sie mit allen zivilgesellschaftlichen Mitteln verteidigen.

„Es kostet, was es kostet.“ Das muss auch für die Flüchtenden an Europas Außengrenzen und in den Lagern weltweit gelten. Die Menschen sind es uns wert. Ihre Not ist unsere Verpflichtung, das bisher Versäumte endlich zu wagen. „Deswegen fordern wir jetzt von EU-Kommission und den EU-Regierungen“ die „Evakuierung der überfüllten Flüchtlingslager und Unterbringung an Orten, in denen sie vor dem Virus geschützt sind.“ (www.leavenoonebehind.de)

Rüdiger Höcker (Seebrücke/Welthaus Minden)

Erscheint demnächst im Rundbrief 1-2/2020
des Bundes für Soziale Verteidigung e.V. (BSV).
Der BSV ist Mitglied in der Seebrücke Minden.

Text als PDF ansehen

 

16. Mai: Rettungskette für Menschenrechte (Leider aufgrund der aktuellen Lage vorerst abgesagt)

Liebe Freund_innen und Unterstützer_innen der Seebrücke Minden, liebe Aktive im Einsatz für Menschenrechte und eine humane Flüchtlingspolitik, am Samstag, den 16. Mai 2020 soll mit einer Menschenkette von der Nordsee bis ans Mittelmeer ein europäisches Zeichen für mehr Menschlichkeit, gegen das Sterben im Mittelmeer und gegen das Elend in den Flüchtlingslagern gesetzt werden. Minden liegt an der Strecke dieser Aktion Rettungskette!

Wir treffen uns am 16. Mai ab 11.00 Uhr an den unterschiedlichen Sammelpunkten. Zwischen 12.00 und 12.30 Uhr soll die Rettungskette dann bundesweit geschlossen werden und bleiben. Zu einem gemeinsamen Abschluss der Aktion finden wir uns dann alle ab ca. 13.00 Uhr am Bootshaus der KSG ein.

Alle Infos und Anmeldung HIER

Allgemeine Infos und Verlauf der Route gibt es auf www.rettungskette2019.de  (nicht über die 2019 wundern, da begannen die Planungen für die Rettungskette 2020)

Kontakt zu den Organisator_innen in Minden: rettungskette(ät)welthaus-minden.de

 

Seebrücke Minden: Minden ist sicherer Hafen

Die Entwicklungen zur Seebrücke Minden auf einen Blick:

Seebrücke Minden Stand 15.07.19

 

11. Juli 2019

In der Stadtverordnetenversammlung hat sich Minden mit überwältigender Mehrheit zum sicheren Hafen erklärt und sich in vollem Umfang dem Aufruf der Initiative Seebrücke Minden angeschlossen! 

190711 Seebrücke: Minden ist sicherer Hafen gewordenDas Foto (Fotograf Detlef Müller) zeigt den Eingang vor dem Kreishaus in der Portastraße (hier kamen die Mindener Stadtverordneten entlang, wenn sie in den Sitzungsraum wollten)

08.07.19

Übergabe von 980 Unterstützer*innen-Unterschriften zur "Seebrücke Minden" an den Bürgermeister der Stadt Minden Michael Jäcke.

BM Michael Jäcke und Pfr. B. Speller(Fotograf Detlef Müller)  

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26. Juni 2019:

Jetzt auch in der Tagesschau: https://www.tagesschau.de/inland/buergen-101.html

 

22.Juni 2019: 

endgültiger Durchbruch in Sachen Verpflichtungserklärungen/Bürgschaften

DIE ERSTEN BESCHEIDE WURDEN BEREITS IM FRÜHJAHR VOM JOBCENTER MINDEN-LÜBBECKE AUFGEHOBEN, jetzt gibt es auch für für die SGBXII Fälle DEN DURCHBRUCH !!! Keine Rückforderungen an Bürgen und Bürginnen mehr, ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei den Syrerinnen und Syrern. Bei Rückfragen zum weiteren Vorgehen können sich Betroffene an  oder 0571-24417 wenden.

Wir gehen davon aus, dass alle Betroffenen im Mühlenkreis (und ganz NRW), die Forderungen/Bescheide vom Jobcenter oder den Kommunen bekommen haben nun wirklich aufatmen können und in Bälde entsprechende Schreiben bekommen werden. 

Bund und Länder übernehmen die Kosten, die Bürgen und Bürginnen in Rechnung gestellt wurden. 

Die ganze Geschichte hier zum Nachlesen:

endgültiger Durchbruch

und wer sich für die Anordnung aus dem Bundesarbeitsministerium interessiert, kann diese hier nachlesen:

190613 Schreiben aus dem BMAS

 

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10. Juni 2019:

seit Anfang des Jahres hat sich eine kleine Gruppe auf den Weg gemacht, Minden zu einem sicheren Hafen für seenotgerettete Menschen zu machen. Inzwischen haben wir schon zahlreiche Kooperationspartner_innen gefunden:

Ev. Kirchenkreis Minden, Welthaus Minden, Hope, Flüchtlingshilfe Hafenschule Minden rechtes Weserufer, Café der Kulturen, Nachbarschaftschor, Kreisjugendwerk AWO, BF Bildungsforum Lernwelten, Tucholsky Bühne, GreenFairPlanet, Diakonie Stiftung Salem, KSG Kanusportgemeinschaft, Minden für Demokratie und Vielfalt e.V., Minden gegen Rechts, EWDKV Eine Welt Dorf kultureller Vielfalt, BSV Bund für Soziale Verteidigung, Kolpingsfamilie Minden, DPWV Der Paritätische NRW Kreisgruppe Minden-Lübbecke, Caritas Minden, KBW katholisches Bildungswerk Minden, Deutscher Kinderschutzbund Minden-Bad Oeynhausen e.V., Simeonsherberge, Versöhnungsbund, Integrationsrat der Stadt Minden, Ev.-Luth. St. Jakobus-Kirchengemeinde Minden, Ev.-Luth. St.-Martini-Kirchengemeinde … (weitere angefragt)
sowie positive Reaktionen aus mehreren Parteien.

Geplant ist am Samstag, den 15. Juni mit Infoständen und einer Kundgebung auf die SEEBRÜCKE Kampagne aufmerkam zu machen und über die Resolution an den Rat der Stadt Minden zu informieren. Außerdem wollen wir mit Unterschriftenlisten die breite Zustimmung in der Mindener Zivilgesellschaft und die Unterstützung von vielen zivilgesellschaftlichen und kirchlichen Organisationen belegen.

Aktionstag „Minden wird sicherer Hafen“ Samstag 15.06.2019:  

11.00 - 13.00 Uhr: 3-4 Stände mit Seebrücke Minden - Plakat / Unterschriftenlisten / Papierschiffchen und Rettungswesten, Schlauchboote ... zur Ankündigung der Kundgebung 13.00 - 14.00 Uhr auf dem Markt (nach Martini um 12: 12-13.00 Uhr a cappella Chor „Extranote“)

13.00 - 14.00 Uhr: Kundgebung mit Redebeiträgen auf dem Markt (Rathaus / Martinitreppe) – vorläufige Planung: -  Möglichkeit A Kurzauftritt vom Tanzchor Hafenschule/Flüchtlingshilfe rechtes Weserufer oder Nachbarschaftschor - 3 Minuten Beitrag von uns / Seebrücke Minden - Grußwort Pastor Dr. Falke-Böhne auch zu Schirmherrschaft Superintendent und Domprobst - Möglichkeit B Kurzauftritt vom Tanzchor Hafenschule/Flüchtlingshilfe rechtes Weserufer oder Nachbarschaftschor - 10 Minuten Martin Kolek (Seewatch / Buchautor „Neuland“ - Rede auf Bielefelder Ostermärsche 2019: https://bielefelder-friedensini.de/?p=648 ) - Nachbarschaftschor - 5 Minuten Evangelische Frauenhilfe - Erfahrungsbericht von Seenotrettung / vorgetragen durch MA Caritas - evtl. Teilnehmende von der Regionalgruppe der Seebrücke Osnabrück oder Münster - Nachbarschaftschor

Hier kann man den gemeinschaftlichen Aufruf (inklusive Unterschrifteniste) als pdf downloaden, ausdrucken und mit uns zusammen bei jeder Gelegenheit Unterschriften sammeln:

Aufruf Seebrücke Minden

seebruecke minden logo

Auf der Homepage der SEEBRÜCKE Kampagne kann man folgendes lesen und erhält jede Menge Tips und Beispiele für bereits entstandene Lokalgruppen und Städte, die sich zu den Forderungen bekannt haben:

WIR BAUEN EINE BRÜCKE ZU SICHEREN HÄFEN.

Menschen auf dem Mittelmeer sterben zu lassen, um die Abschottung Europas weiter voranzubringen und politische Machtkämpfe auszutragen, ist unerträglich und spricht gegen jegliche Humanität. Migration ist und war schon immer Teil unserer Gesellschaft! Statt dass die Grenzen dicht gemacht werden, brauchen wir ein offenes Europa, solidarische Städte und sichere Häfen. ...

Seit der Gründung der SEEBRÜCKE im Juli 2018 haben sich zahlreiche Städte, Gemeinden und Kommunen mit der SEEBRÜCKE solidarisch erklärt. Sie stellen sich gegen die Abschottungspolitik Europas und leisten selbst einen Beitrag um mehr Menschen ein sicheres Ankommen zu ermöglichen. Diese Beiträge sind lokal sehr unterschiedlich. Die hier aufgeführten Orte erfüllen mindestens eine der Forderungen der SEEBRÜCKE.

 

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Informationen zum Thema der Bürgschaften / Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge, zu dem wir seit April 2017 zusammen mit dem Evangelischen Kirchenkreis und dem Verein für Demokratie in Minden e.V. arbeiten:

22. März 2019:

Offener Brief der Mindener Initiative zu Verpflichtungserklärungen an die Stadt Minden:

Offener Brief an die Stadt Minden

 

März 2019:

Wir sind fast am Ziel! Viele Bürgen und Bürginnen können aufatmen

Uns sind zwischenzeitlich die Weisung aus dem Bundesarbeitsministerium und der Erlass aus dem MAGS NRW zugegangen. (diese sind hier downloadbar):

Erlass aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 07.03.2019

Weisung BA vom 01.03.2019 

In großer Klarheit heißt es im Erlass aus NRW:

„Sofern die Verpflichtungserklärung in Bezug auf das Landesaufnahmeprogramm Nordrhein-Westfalens oder gegenüber einer Ausländerbehörde in Nordrhein-Westfalen abgegeben wurde, ist das Ermessen bei der Prüfung des Einzelfalls demnach dahingehend auszuüben, dass von der Heranziehung des Verpflichtungsgebers abzusehen ist. Eine darüber hinausgehende Prüfung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.“

Das sind für die SGB II - Fälle hier im Kreis Minden-Lübbecke sehr gute Nachrichten. Dennoch ist die Lage der Bürginnen und Bürgen im Blick auf SGB XII - Fälle immer noch nicht eindeutig. Hier warten wir auf mehr, als in der Presseerklärung von Herrn Stamp und Herrn Laumann zu lesen war (s.u.). Wir fordern das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW nachdrücklich auf, mit einer Weisung an die Kommunen nicht mehr lange zu warten: Auch Bürginnen und Bürgen, die für ältere Menschen gebürgt haben, warten darauf, ein eindeutiges entlastendes Signal zu erhalten.

Zur Thematik der Gleichbehandlung lesen Sie etwas weiter unten.

 

Mindener Tageblatt, 06.03.19:

Arbeitsagentur: Die meisten Flüchtlingsbürgen müssen nicht zahlen

Minden/Düsseldorf/Nürnberg (epd). Flüchtlingsbürgen sollen von staatlichen Rückforderungen von Sozialleistungen in den meisten Fällen verschont werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat die gemeinsam mit den Kommunen betriebenen Jobcentern angewiesen, „von einer Heranziehung“ der Bürgen abzusehen. Durchweg gilt dies laut der Anordnung für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Die NRW-Landesregierung begrüßte am Mittwoch die neue Regelung. Initiativen von Flüchtlingsbürgen äußerten sich erleichtert. ...

Landesregierung NRW, 06.03.19:

Minister Laumann und Minister Stamp begrüßen Weisung der Bundesagentur zu Flüchtlingsbürgschaften

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-laumann-und-minister-stamp-begruessen-weisung-der-bundesagentur-zu

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Evangelische Kirche von Westfalen, 21.02.19:

„Gleichbehandlung geboten“

https://www.evangelisch-in-westfalen.de/aktuelles/detailansicht/news/gleichbehandlung-geboten/?L=0&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=a56cdae0486994c06132d0bb12f267ae

 

Neue Westfälische, 29.01.2019:

Flüchtlingsbürgen fordern Klarheit

Lösung: Bund und Länder wollen die Kosten übernehmen, die Bürgen von Flüchtlingen in Rechnung gestellt wurden. Die Betroffenen reagierten skeptisch auf die Ankündigung, weil noch viele Fragen offen sind.

24./25.01.2019:

Medien berichten von einer

Lösung für Flüchtlingsbürgschaften:

https://www.zdf.de/nachrichten/heute-19-uhr/videos/loesung-fuer-fluechtlingsbuergschaften-100.html

ab Minute 07.58 ein kurzer Bericht in der Lokalzeit OWL

https://www.tagesschau.de/inland/buergschaften-fluechtlinge-103.html

https://www.taz.de/!5565413/?fbclid=IwAR0I4M73EggX23dk5kIdiR79nTmZ619xFZezbYLOoF8WyvV9IL-BZJbWpW4

Joachim Stamp, Integrationsminister NRW, zur möglichen Unterstützung der Bürgen

hierzu unsere erste Einschätzung zum Sachstand am 25.01.19

14.12.18:

Zwei der vier Kölner Urteile (s.u.) sind rechtskräftig geworden und haben weitreichenden Charakter. Dennoch erreichen uns vermehrt Anrufe von Verpflichtungsgeberinnen und -gebern, die in den letzten Tagen einen Bescheid des Amtes proArbeit des Kreises Minden-Lübbecke erhalten haben. Dies ist der Versuch, unsere derzeitige aktuelle Position in Sachen Verpflichtungserklärungen offen zu legen:

Positionspapier der Mindener Initiative ergänzt am 18.12.18

17.11.18:

Der aktuelle Stand aus unserer Sicht

15.11.18:

Ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.04.2018 und vier Urteile des Verwaltungsgerichtes Köln vom 25.09.2018 bestätigen unsere Rechtsauffassung: Das Landesaufnahmeprogramm war nicht hinreichend beschrieben und damit wurden Verpflichtungsgeberinnen und -geber in die Irre geführt.

Verwaltungsgericht Köln, 5 K 15672/17
Verwaltungsgericht Köln, 5 K 2237/18
Verwaltungsgericht Köln, 5 K 2572/18
Verwaltungsgericht Köln, 5 K 14113/17

Weitere Infos hier:

Aktuelle_Rechtslage_stärkt_die_Annahmen_der_Verpflichtungsgebenden

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15.07.18:

Hier erhalten Sie unsere Empfehlung, wie Sie auf die Schreiben des Amt proArbeit Jobcenter reagieren können und zögern Sie nicht uns zu kontaktieren:

Zwei Infos aus unserer Initiative zum Download (bitte anklicken):

Antwort_auf_Anhörungsschreiben_zu_Verpflichtungserklärungen

unsere Erfahrungen in der und Überlegungen zur Unterstützung betroffener Bürginnen und Bürgen 

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16.08.18:

Antwortschreiben des Petitionsauschusses NRW zum Beschluss bezüglich unserer Petition hier zum downloaden:

Schreiben zur Beratung vom 14.08.18 des Petitionsausschusses des Landtages von NRW

 

17.08.18:

Minden Kurier · by  "KREIS MINDEN-LÜBBECKE BITTET ZUR KASSE"

 

und ebenfalls am 17.08. hier als pdf zum downloaden:

Gemeinsame Pressemitteilung von Achim Post MdB und Stefan Schwartze MdB

 

03.08. 2018:

Bericht im Mindener Tageblatt auf Seite 5:

Verpflichtungserklärung für Geflüchtete: Zwischen den Welten

Die Bundesregierung will für die Flüchtlingsbürgen jetzt "sachgerechte Lösungen finden", sagt ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Freitag (20.07.2018) dem WDR

 

20.07.18

Kommentar von Uwe Pollmann: Hilfe für Flüchtlingsbürgen nötig! WDR 5 Westblick - aktuell | 02:55 Min. und WDR am 20.07. inklusive Audio-Zwischenruf von Peter Zudeick

 

18.07.2018:

Mindener Tageblatt | Bürgen wollen nicht lockerlassen

bzw. unsere Pressemitteilung:

Pressemitteilung nach Infoveranstaltung

 

13.07.2018

Sputnik Deutschland:

Das komplette Interview mit Rechtsanwalt Dr. Lothar Mahlberg zum Nachhören finden Sie unten in diesem Artikel : Wenn Willkommenskultur teuer wird: Flüchtlingsbürgen sollen zahlen

https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20180713321532596-willkommenskultur-finanzen-hartz-fluechtlingskrise/

 

10.07.2018:

Einladung zur Informationsveranstaltung: 

Einladung zum 16.07. als pdf

 

08.07.2018:

Was von den Bürg*innen lange befürchtet wurde, ist jetzt bei der Kreisverwaltung konsequent angelaufen: auch das Jobcenter proArbeit des Kreises Minden-Lübbecke verschickt nun zunehmend Anhörungsschreiben mit Benennung der Summe, die sie zurückfordern wollen. Die Anhörungsmöglichkeit sollten Bürg*innen auf jeden Fall DRINGEND und FRISTGERECHT wahrnehmen!!! Auch wenn die Rückforderungsbeträge teilweise existenzbedrohend wirken, geht es für die Jobcenter zunächst nur um eine Sachstandsabfrage und die Eintreibung ist derzeit noch befristet ausgesetzt. Unsere Initiative arbeitet weiterhin aktiv an einer politischen Lösung, die näher rückt, wenn alle Fakten erhoben sind und eine Faktenlage für eine politische Entscheidung entstanden ist.

4. 7. 18: 

In Bonn berichtete zu diesem Thema bereits der Bonner General Anzeiger erneut:

Bonner Flüchtlingsbürgen werden zur Kasse gebeten

 

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Unsere Petitionen zeigen Wirkung:

27.04.2018 (Niedersachsen):

Kläger obsiegt im Streit um Inanspruchnahme aus Verpflichtungserklärung

VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ENDET MIT ERTEILUNG EINER AUFENTHALTSERLAUBNIS WEGEN ZWISCHENZEITLICHER FLÜCHTLINGSANERKENNUNG

 

Sitzungen des Integrationsausschusses NRW

11.04.2018: Anhörung von Sachverständigen und 09.05.2018, 13.30 Uhr: Beratungen des Integrationsausschusses NRW zum Thema Bürgschaften / Verpflichtungserklärungen. Hier: ein TV-Bericht vom 09.05. von RTL West auf Minute 05.46 bis Minute 08.07.

 

24.04.2018: Presse in der evangelisch.de / epd 

Ministerium: Flüchtlingsbürgen müssen erst mal nicht zahlen

 

SynodenBeschluss Evangelische Kirche von Westfalen zur Vorlage 1.2.2 | 2. Tagung der 18. Synode der EKvW in Bielefeld, 20. bis 23. November 2017

 

29.11.2017:

Presseartikell im Norddeutschen Rundfunk (auf NDR.de) über die Haltung des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius:

und hier ein kurzer Beitrag vom NDR Fernsehen mit Boris Pistorius: Innenminister beraten über Flüchtlingshelfer

Er hat die Innenministerkonferenz am 08.12.17 in Leipzig genutzt, um das Thema auf die Tagesordnung zu bringen. In einer eben veröffentlichten Pressemitteilung wird er zitiert:
„Ich freue mich ferner, dass die Innenministerkonferenz die Länder Niedersachsen und Hessen mit dem Mandat ausgestattet hat, mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Lösung im Hinblick auf die Verpflichtungserklärungen zu erreichen. Natürlich wollen wir eine Lösung finden, die erträglich ist für diejenigen, die die Bürgschaften übernommen haben und jetzt vor teils existenzgefährdenden Forderungen durch die Arbeitsagenturen stehen.“

 

20.09.2017:

Presseartikell im MIGAZIN: 

KEINE BESTRAFUNG FÜR VERANTWORTUNG - NRW-Minister fordert Entlastung von Flüchtlingspaten

http://www.migazin.de/2017/09/20/nrw-minister-fordert-entlastung-von-fluechtlingspaten/

 

Am 29.08.2017 haben wir je eine Petition an den Landtag von NRW und den Deutschen Bundestag eingereicht. Unsere Petitionen können Sie hier herunterladen:

Petition an den Deutschen Bundestag

Petition an den Landtag NRW

 

TV-Sendungen zum Thema: 

 
NDR//Aktuell am 

Flüchtlingshelfer sollen für Bürgschaften zahlen

Hessenschau hr am 22.10.2017

Bürgschaften für Flüchtlinge: Bürgen sollen zahlen

ZDF heute - in Deutschland vom 5. Oktober 2017

Flüchtlingspaten ziehen vor Gericht

  

Presse

ndr.de vom 23.11.2017: Flüchtlingshelfer entsetzt über Kostenbescheide
Wolfsburger Nachrichten online vom 24.11.2017: Flüchtlingshelfer sollen 2,3 Millionen Euro nachzahlen
Hannoversche Allgemeine Zeitung online vom 27.11.2017: Flüchtlingshelfer sollen zahlen
taz online vom 28.11.2017: Fette Rechnung für Flüchtlingshelfer
Kieler Nachrichten online vom 28.11.2017: Flüchtlingshelfer sollen zahlen
Oberhessische Presse vom 28.11.2017: Flüchtlingshelfer sollen zahlen
Deutschlandradio vom 30.11.2017: Behörden fordern Flüchtlingsbürgschaften von Helfern

 

04.12.2017:

Presseartikel in der Welt:

Bürgen sollen zur Kasse gebeten werden – und gehen vor Gericht

https://www.welt.de/regionales/nrw/article171257106/Buergen-sollen-zur-Kasse-gebeten-werden-und-gehen-vor-Gericht.html#Comments 

Presseartikel in der rp-online:

Flüchtlingspate aus Leverkusen soll 3400 Euro Hartz IV erstatten

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/leverkusen/leverkusen-fluechtlingspate-soll-3400-euro-hartz-iv-erstatten-aid-1.7245160

 

15.09.2017:

Presseartikel in der Neuen Westfälischen: 

Hilfe für Flüchtlingshelfer

http://www.nw.de/nachrichten/regionale_politik/21917206_Hilfe-fuer-Fluechtlingshelfer.html

 

28.08.2017:

Die gute Tat kann teuer werden

http://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlingshelfer-die-gute-tat-kann-teuer-werden-1.3642469

 

20.05.2017

Informationen zum Thema der Bürgschaften / Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge, zu dem wir seit April 2017 zusammen mit dem Evangelischen Kirchenkreis und dem Verein für Demokratie in Minden e.V. arbeiten:

 

bundesweiter Aufruf zur Unterstützung von Bürgen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge

und hier der Mindener Aufruf mit rückseitiger Unterschriftenliste zum Download:

Mindener Aufruf mit Konto für Prozesskostenhilfe und Unterschriftenliste

 


Wir bitten die lebendige Mindener Zivilgesellschaft um politische und materielle Unterstützung!

Spendenkonto für Prozesskostenhilfe und Gerichtskosten für Musterklagen Stichwort: "Prozesskostenhilfe“

Kontoinhaber: Evangelischer Kirchenkreis Minden

IBAN: DE42 4905 0101 0040 0006 48

BIC: WELADED1MIN


 

Wenn Sie als betroffene(r) Verpflichtungsgeber_innen weitere Informationen über eine mögliche Prozesskostenhilfe wünschen, erhalten Sie diese beim Evangelischen Kirchenkreis Minden, beim Verein "Minden für Demokratie und Vielfalt e.V." oder bei uns im Welthaus Minden unter der Email-Adresse:

info@welthaus-minden.de


 

Worum geht es?

Noch bevor 2015 immer mehr Flüchtlinge auf unterschiedlichen Fluchtrouten nach Deutschland kamen, um hier Asyl zu beantragen, stellten engagierte Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik die Frage: Was kann man tun, was können wir tun, um Menschen zu retten, die Opfer von immer brutaler geführten Bürgerkriegen waren. Getrieben von der Überzeugung, nicht einfach zuschauen zu können, wie Zivilpersonen, Frauen und Kinder, Opfer von kriegerischen Handlungen werden, war die Erwartung an die Politik, Wege zu öffnen, auf denen Menschen sichere Zufluchtsorte finden würden.

Die bis dahin zur Verfügung stehenden Wege waren gefährlich, vor allem auch für Frauen und Kinder. Sie trieben in die Hände skrupelloser Geschäftemacher, denen ein Menschenleben nichts bedeutete. Vor allem auch Bilder aus Italien ließen den Ruf nach sicheren Passagen auch nach Deutschland immer lauter werden. Es kann doch nicht sein, dass Politik und Zivilgesellschaft sich einfach zurücklehnen oder Schulter zuckend auf Schengen und die dort vereinbarten Regelungen verweisen

Vor allem bereits in Deutschland lebende Syrerinnen und Syrer sorgten sich um ihre Familienangehörigen in Syrien. Ihre Sorge traf auf offene Ohren. Landespolitikerinnen und –politiker nahmen den Ruf aus der Zivilgesellschaft auf, nach Lösungen zu suchen, wie in Syrien lebende Familienangehörige auf einem sicheren Fluchtweg nach Deutschland geholt werden könnten.

Sachstand war: Angehörige syrischer Mitbürgerinnen und Mitbürger könnten entweder über eine Aufnahmeanordnung des Bundes, über das Resettlementprogramm des Bundes oder über die Landesaufnahmeanordnung des Landes NRW aufgenommen werden. Da der Bund nicht (mehr) bereit war, tätig zu werden, blieb den Ländern nur noch der Weg, von Bürgerinnen und Bürgern eine Verpflichtungserklärung zu verlangen, um eine Aufnahme z.B. nach der Landesaufnahmeordnung NRW vom 26.03.2013 zu ermöglichen. Damit kam ein Instrument zum Einsatz, das für diesen Zweck nicht geschaffen worden war. Mit Hilfe solcher Verpflichtungserklärungen konnten sowohl Privatpersonen als auch zivilgesellschaftliche Akteure wie z.B. auch Kirchengemeinden und Kirchenkreise Besuche aus visumspflichtigen Ländern für Personengruppen ermöglichen, die ansonsten niemals ein Einreisevisum erhalten hätten (vgl. Partnerschaftsbesuche).

Dennoch wählten Bundesländer wie Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen diesen Weg – in der Hoffnung, im Lauf der Zeit mit dem Bund eine Einigung über die Auslegung der Verpflichtungserklärung zu erzielen. Es ist den Ländern hoch anzurechnen, dass sie, anders als der Bund, nicht bereit waren, weiter tatenlos zuzusehen. Hauptproblem der Verpflichtungserklärungen ist eine unbegrenzte Bürgschaft der Verpflichtungserklärenden, für die Kosten aufzukommen, die im Rahmen der Aufnahme entstehen.

Warum waren Menschen bereit, eine solche zeitlich unbegrenzte Bürgschaft zu unterschreiben? Alle Beteiligten gingen davon aus, dass die Verpflichtung mit der Asylanerkennung der Hereingeholten enden würde. Dabei war den handelnden Politikerinnen und Politiker der Länder durchaus bewusst, dass der Bund dieser Auffassung widersprach. Letztendlich führte es dazu, dass Bürgerinnen und Bürger Verpflichtungserklärungen abgaben in der begründeten Annahme, dass mit Asylanerkennung ihre Bürgschaft endet.

Das am 06.08.2016 in Kraft getretene neue Integrationsgesetz legt nun fest: Eine Verpflichtungserklärung dauert fünf Jahre. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.01.2017 regelt die Altfälle: Für schon unterschriebene Altfälle wurde die Dauer auf drei Jahre festgelegt. Die Verpflichtungserklärung gilt ab dem Tag, an dem die Person, für die gebürgt wurde, deutschen Boden betreten hat. Mit diesem Datum beginnt die Drei-Jahres-Frist. Da in den meisten Fällen bis zur Asylanerkennung keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII gezahlt wurden, da die Bürginnen und Bürgen und die Syrerinnen und Syrer, die bereits in Deutschland leben die entstehenden Kosten getragen haben, erhalten Bürginnen und Bürgen nunmehr erste Rechnungen für erbrachte Sozialleistungen. Da einige Bürginnen und Bürgen für mehrere Personen unterschrieben haben, kommt schnell ein höherer fünfstelliger Betrag zusammen. Da die Höhe der Bürgschaft lediglich von der Pfändungsfreigrenze – vgl. hierzu z.B. das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – begrenzt wird, hat die Unterschrift ruinöse Folgen.

Wie viele Personen sind betroffen? Allein in Minden und Umgebung gehen wir von bis zu 300 Personen aus, für die gebürgt wurde. Wie viele Bürginnen und Bürgen dahinter stehen, wird von uns derzeitig erhoben. In Deutschland könnten es über 20.000 sein.

Das ist unerträglich!

Es macht uns wütend, wie Bürginnen und Bürgen im Regen stehen gelassen werden. Vorbildliches Bürgerengagement darf nicht durch diese Rückforderungen bestraft werden.

Es handelte sich um ein gemeinsames Projekt der Zivilgesellschaft und einiger Bundesländer (Bayern hat es abgelehnt, sich entsprechend zu beteiligen). Es entstand aus einem Gefühl moralischer Verpflichtung, aus humanitären Gründen vom Bürgerkrieg betroffene Syrerinnen und Syrer, die bereits in Deutschland Verwandte leben hatten, auf einem sicheren Weg eine Ausreise nach Deutschland zu ermöglichen.

Das dabei genutzte Instrument der Verpflichtungserklärung war obsolet. Unter dem moralischen Druck, helfen zu wollen und zu müssen, lieferte dieses Instrument die Bürgenden dem politischen Machtinteressen aus. Sie wurden und sind ein Spielball der Politik, ungeachtet der weiteren juristischen Aufarbeitung. 

Das Recht auf Asyl in Deutschland ist im Grundgesetz verankert. Dieses Recht, in Deutschland Asyl zu beantragen, wurde bereits durch die Schengener Abkommen ausgehöhlt. Jetzt wird dieses Recht privatisiert. Wir fragen uns:

  • Entspricht es dem Geist des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, dass das Recht auf Asyl in dieser Weise auf die Zivilgesellschaft verlagert wird, indem es gekoppelt wird an eine fünfjährige (oder dreijährige) Bürgschaft aus der Mitte der Zivilgesellschaft?
  • Entspricht es dem Geist des Grundgesetzes und seiner Definition einer Solidargemeinschaft und des gleichen Rechts für alle, wenn eingroßer Teil der Asylsuchenden – vor allem auch nach Erteilung eines Aufenthaltstitels – von der öffentlichen Hand finanziert wird, während ein anderer Teil zumindest für drei oder fünf Jahre privat zu finanzieren ist?
  • Entspricht es dem Geist des Grundgesetzes, wenn die Solidarleistungen dann auch noch willkürlich gesplittet werden in solche, die in den Fällen einer abgegebenen Verpflichtungserklärung privat zu finanzieren sind, und solche, die von der öffentlichen Hand zu finanzieren sind (Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung)?

Wir sind der Meinung, dass wir diese Beugung des Rechtes auf Asyl nicht hinnehmen wollen. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass die Politik einen internen Rechtsstreit zwischen Bund und Ländern nicht auf dem Rücken von Bürginnen und Bürgen austragen darf. Bürginnen und Bürgen müssen von allen Forderungen frei gestellt werden, die nach Erteilung einer Asylanerkennung anfallen. Dies gilt in besonderer Weise für Altfälle vor dem 06.08.2016. Für Schadenfreude und Diskreditierung des Bürgschaftsgedankens an sich – wie sie jetzt in den Sozialen Medien hochschäumen – tragen all die Verantwortung, die nicht bereit sind, an konstruktiven Lösungen mitzuarbeiten. Wir wiederholen: „Es ist den Ländern hoch anzurechnen, dass sie, anders als der Bund, nicht bereit waren, weiter tatenlos zuzusehen.“ Auch jetzt erwarten wir Lösungsvorschläge, die der gemeinsamen Verantwortung für eine engagierte Zivilgesellschaft gerecht werden.

Fragen, an denen wir arbeiten!

Uns ist wichtig, dass wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, den betroffenen Bürginnen und Bürgen zu helfen. Was hilft?

  • In Minden versuchen wir derzeitig ein Netzwerk der Bürginnen und Bürgen und zivilgesellschaftlicher Akteure aufzubauen, um die Betroffenen in ihrer Situation zu stärken, zu beraten, zu begleiten.
  • Gleichzeitig versuchen wir politisch und zivilgesellschaftlich auf den Skandal hinzuweisen. Wir brauchen ein Netzwerk von Bündnispartnerinnen und –partnern und wir brauchen Politikerinnen und Politiker im Bund und in den Ländern, die sich dieser Sache annehmen.
  • In Zusammenarbeit mit Juristen vor Ort prüfen wir die Möglichkeiten eines Widerrufs der Verpflichtungserklärung wegen irreführender bzw. beschwichtigender Informationen.
  • Mit Bündnispartnerinnen und –partnern in ganz Deutschland ist zu prüfen, ob die derzeitige Rechtslage mit der Verfassung bzw. dem Grundgesetz unseres Landes vereinbar ist. Wir halten Teile des Integrationsgesetzes vom 06.08.2016 und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.01.2017 für verfassungsrechtlich bedenklich.

Wie können Sie uns helfen?

Rechtliche Schritte kosten Geld. Damit die Bürginnen und Bürgen nicht auch auf diesen Kosten hängen bleiben, haben wir einen Rechtshilfefond gebildet, um den Betroffenen das Prozesskostenrisiko abzunehmen, wenn sie gegen den Bescheid klagen bzw. ihre Bürgschaft widerrufen, weil unzureichend oder irreführend informiert.

Gleichzeitig denken wir auch darüber nach, wie wir Bürginnen und Bürgen finanziell unterstützen können, damit ihre Bürgschaft keine für sie ruinöse Folgen hat.

Entsprechend hat der Evangelische Kirchenkreis Minden, der Mitträger des Aufrufs ist, ein Spendenkonto eingerichtet.

Vor allem helfen Sie uns aber auch, wenn Sie unseren Aufruf unterschreiben und damit ein Zeichen setzen für ziviles Engagement und das Recht auf Asyl in Deutschland.

Wo können Sie sich weiter informieren?

Gesetzesgrundlagen

Artikel

 sonstige Links:

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: https://www.nds-fluerat.org/26287/aktuelles/26287/#comment-12241